(Durchführungsbestimmungen, Jugend-/Spielordnungen und vieles mehr) zuletzt aktualisiert am: Donnerstag, 06.10.2022 16:46
Husumer SV
Hygienekonzepte Vereine
Kreisfußballverband Nordfriesland
Schleswig-Holsteinischer Fußball-Verband
Norddeutscher Fußball-Verband
Deutscher Fußball-Bund

04.08.22

Tag der Qualifizierung am 18. September 2022


28.01.22

Familien in Bewegung


08.10.21 Schiedsrichter-Anwärterlehrgang 2022 (KFV NF)

09.09.20

Formblatt zur Erfassung der Hygienebeauftragten

01.09.20

Hygienekonzept der Husumer SV


27.11.17

Regeln für die Nutzung und Vermietung des Jugendheims im Friesenstadion


19.08.15

Neues DFB-Steuerhandbuch


12.08.14

Abrechnungsformulare für Mannschaften und Übungsleiter 2014/15


Husumer SV

Hygienekonzept: Klick hier

Regeln Jugendheim

Für die Benutzung und Vermietung des Jugendheims (JH) wird folgende Regelung vereinbart:

1. Die Husumer SV bietet ihren Mannschaften die Möglichkeit, das Jugendheim (JH) für Festivitäten, Versammlungen oder Mannschaftstreffen zu nutzen, und stellt dafür folgende Regelung auf:
2.

Das Jugendheim kann immer dann genutzt werden, sofern eine anderweitige Belegung dem nicht entgegen steht. Die Benutzung durch den Verein hat immer Vorrang vor einer Fremdvergabe. In Zweifelsfragen entscheidet der Vorstand.

Alle Mitglieder und Benutzer des Jugendheims sind verpflichtet, mit dieser Einrichtung so umzugehen, dass keinerlei Schaden an ihm entsteht.

3. Ansprechpartner für eine zeitliche Reservierung des Jugendheims ist der Geschäftsführer der Husumer SV, Björn Gabriel, der auch den Schlüssel übergibt. Bei Abwesenheit kann er durch ein anderes Vorstandmitglied vertreten werden. Die/der Verantwortliche haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe der Schlüssel.
4.

Das Jugendheim muss nach Benutzung ordnungsgemäß verlassen werden. Der jeweilige Benutzer hat für die Reinigung der Tische und Stühle, des Tresens, der Küche und des Zubehörs (Gläser, Geschirr, Besteck etc.) Sorge zu tragen.

Die sanitären Einrichtungen sind ebenfalls in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Der angefallene Abfall/Unrat (Papier, Speisereste etc.) ist zu beseitigen und eigens zu entsorgen. Der Benutzer trägt ebenfalls Sorge, dass die benutzten Materialien (Gläser, Geschirr, Besteck usw.) gereinigt wieder an die dafür vorgesehenen Plätze/Schränke zurück gestellt werden (eventuelle Beschriftungen sind zu beachten).

Die zum Inventar des Jugendheims gehörenden Gegenstände (Gläser, Porzellan, Bestecke etc.) dürfen nicht außer Haus gebracht werden.

5. Wird das Jugendheim nicht ordnungsgemäß verlassen, kann dies zum Ausschluss von der Nutzung führen. Eventuell entstehende Kosten sind von den Benutzern zu tragen. Des Weiteren behält sich der Verein vor, eine Kaution zu erheben, die für eine Endreinigung bestimmt ist.
6.

Den Benutzern steht nach Absprache das vorhandene Getränkesortiment gegen die vom Vorstand festgelegten Preise zum Verzehr zur Verfügung.

Es ist den Benutzern nicht gestattet, außerhalb des Jugendheims erworbene Alkoholika und andere Getränke mit einzubringen und im Jugendheim zu verzehren.

7. Die Gruppe oder der/die Verantwortlich, die/der dem Vorstand bzw. dessen Beauftragtem benannt wurde, haftet für sachgemäßes Umgehen und Ordnung in den überlassenen Räumen. Sie/er ist für alle Schäden voll verantwortlich, die ursächlich im Zusammenhang mit der Benutzung entstehen.
8. Der Benutzer ist zum Schadenersatz verpflichtet, falls er gegen Bestimmungen dieser Hausordnung (Jugendheim Regeln) verstößt. Er haftet auch für Schäden,die seine Gäste verursacht haben. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung kann die Weiterbenutzung der Räume untersagt werden.
9. Nach einer Veranstaltung ist das Vereinsheim bis zum nächsten Tag, 9.00 Uhr, in ordnungsgemäßem Zustand und gereinigt zu übergeben.
  Husum, den 27. November 2017 · Der Vorstand der Husumer SV

Abrechnungsformulare der Husumer SV

Liebe Übungsleiter, liebe Mannschaftsverantwortliche,

hier könnt Ihr Euch die Abrechnungsformulare

-> für Übungsleiter (als Excel-Datei) für Übungsleiter (als PDF-Datei)

-> für Mannschaften (als Excel-Datei)für Mannschaften (als PDF-Datei)

downloaden.

Euer Björn Gabriel


Hygienekonzepte Vereine
Kontakt-Erhebungsbogen nach der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
1. FC Phönix Lübeck  
1. FC Wittbek FC Geest 09 in Börm
FC Geest 09 in Dörpstedt FC Geest 09 in Groß Rheide
FC Geest 09 in Klein-Bennebek FSV Wyk-Föhr - Heluplatz
Inter Türkspor Kiel  
Rödemisser SV & seine Spielgemeinschaften SC Rapid Lübeck
SG Eiderstedt - Spielstätte Tönning SG Eiderstedt - Spielstätte Garding
SG Mitte NF TSB Flensburg - Eckener Platz
TSB Flensburg - Schützenhof  
TSV Altenholz TSV Bargteheide
TSV Goldebek - Spielstätte Joldelund TSV Hattstedt
TSV Klixbüll TSV Oldenswort
TSV Russee TSV Süderlügum + "Bin da"-App-Registrierung
   
 

 

Kreisfußballverband Nordfriesland

per Mail 18. Dezember 2021

Schiedsrichter-Anwärterlehrgang 2022 (KFV NF)

Liebe nordfriesische Sportsfreunde,

auch im kommenden Jahr 2022 findet wieder ein Schiedsrichter-Anwärterlehrgang des Kreisfußballverbandes Nordfriesland statt. Alle dazu relevanten Informationen entnehmen Sie bitte den Dateien im Anhang.

Wie Sie sicher in den letzten Wochen feststellen konnten, konnten unsere Schiedsrichteransetzer einige Spiele in den Herren-Kreisklassen sowie den Jugend-Spielklassen nicht mehr mit einem Schiedsrichter besetzen und auch das eine oder andere Herren-Kreisligaspiel fand ohne Schiedsrichterassistenten statt. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Wir haben momentan - u.a. durch zahlreiche "Aufhörer" nach der langen pandemiebedingten Fußballpause - leider deutlich zu wenig aktive Schiedsrichter. Um zukünftig wieder problemlos weitestgehend alle Spiele besetzen zu können, kommt also insbesondere dem Anwärterlehrgang im nächsten Jahr eine riesige Bedeutung zu. Treten Sie daher also bitte aktiv an interessierte und motivierte Vereinsmitglieder heran, um die Ansetzung von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern in möglichst allen Spielklassen auch auf lange Sicht wieder gewährleisten zu können.

Falls Sie darüber hinaus noch Rückfragen zum Anwärterlehrgang haben sollten, dann zögern Sie bitte nicht, sondern melden sich bei den dort aufgeführten Ansprechpartnern.

Wir hoffen darauf, dass Sie in den Vereinen auch in diesem Jahr fleißig die Werbetrommel rühren und wir auch für den anstehenden Anwärterlehrgang wieder zahlreiche interessierte und engagierte Sportkameraden finden, die die Schiedsrichterausbildung absolvieren möchten.

Viele Grüße
Gunnar Wallmeier
(Schriftwart im Kreisschiedsrichterausschuss NF)

Einladung   Anmeldung

 


Schleswig-Holsteinischer Fußballverband e.V.

per Mail 4. August 2022

"Tag der Qualifizierung": Ihre Chance auf komprimierte Weiterbildung!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,

zum bereits fünften Mal bieten wir Ihnen ein besonderes Angebot im Rahmen der Trainerqualifizierung an, den „Tag der Qualifizierung“ im Uwe Seeler Fußball Park in Malente! Am 18.09.2022 finden über den ganzen Tag verteilt zahlreiche fußballpraktische und überfachliche Kurzschulungen und Informationsveranstaltungen in besonderer Atmosphäre statt, die nacheinander besucht werden können. Zielsetzung des „Tag der Qualifizierung“ ist es, den Trainerinnen und Trainern eine möglichst große wie interessante Angebotspalette an einem Tag anbieten zu können.

Mit sportlichem Gruß

Andreas Heumeier   Paul Musiol
Vors. SHFV-Ausschuss für Qualifizierung   Lehr- und Bildungsreferent SHFV


Schleswig-Holsteinischer Fußballverband e.V.
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel

Einladung   Anmeldung

 

per Mail 28. Januar 2022

SHFV und LSV möchten gemeinsam mit den Vereinen "Familien in Bewegung" bringen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreunde,

Liebe Sportfreund*innen,
vielen Sportarten gelingt es erfolgreich, Jung & Alt für das gemeinsame Sporttreiben zusammenzubringen – Stichwort "Mehrgenerationensport". Manche Sportarten werden sogar – zumeist im privaten Raum wie dem heimischen Garten oder auf öffentlichen Plätzen – im familiären Rahmen ausgeübt. Da spielen z.B. Opa, Vater und Sohn/Tochter bzw. Enkel*in zusammen Crocket, Boule oder Minigolf. Aber auch Vereinsangebote im Fitness-, Wasser- oder Kampfsportbereich
bieten Familien entsprechende Möglichkeiten. Ballsport-/Mannschaftssportarten wie Handball, Basketball oder unser im Grunde von allen Generationen gespielter Fußballsport sind hier oftmals außen vor. Aber warum ist das so bzw. muss das so bleiben?
Der Landessportverband fördert in seinem Projekt
"Familien in Bewegung" zusammen mit seinem Partner der AOK NordWest Angebote, in denen Familien zusammen Sportarten erleben können. In Kurseinheiten über insgesamt zehn Zeitstunden sollen Familien kostenlos und unverbindlich die Möglichkeit bekommen, zusammen die Begeisterung am gemeinsamen Bewegen zu erfahren und gemeinsam Sport zu treiben. Die zeitliche Aufteilung der Kurse bleibt jedem Verein selber überlassen. Für zehn Wochen wöchentlich eine Stunde ist also ebenso möglich, wie einmal im Monat eine zweistündige Einheit über fünf Monate oder Wochenendkurse. Unterstützt und gefördert wird das Projekt durch Werbematerialien, T-Shirts für die Teilnehmenden und eine finanzielle Förderung in Höhe von aktuell 400,- €.
Wir als SHFV suchen unter dem Slogan "Familien an den (Fuß)Ball" nunmehr Vereine, die ein entsprechendes Fußballangebot bei sich unterbreiten wollen, möglichst verbunden mit dem Ziel, dieses dauerhaft bei sich zu etablieren. Die temporeduzierte Fußballvariante "Walking Football" halten wir für ein derartiges Angebot in besonderem Maße für geeignet. Da der Start eines regelmäßigen WF-Angebotes im Verein wiederum von uns gefördert wird – ebenfalls in Kooperation
mit der AOK NordWest – können SHFV-Vereine hier ggf. sogar doppelt profitieren. Aber auch andere Formen wie Klein-/Minispielfeldfußball oder Fußballtennis bieten sich natürlich an. Über die LSV- und WF-Fördermittel hinaus unterstützen wir die ersten fünf Vereine, die in 2022 ein entsprechendes Kursangebot auf den Weg bringen, mit einem zusätzlichen Materialpaket.

Gerade für die Zeit nach der Hochphase der Covid19-Pandemie, wenn das Sporttreiben im Innen- und Außenbereich wieder ohne größere Einschränkungen möglich sein wird, werden Sportangebote, welche das soziale Miteinander fördern, mit Sicherheit eine wichtige Rolle spielen. Ergreifen Sie mit Ihrem Verein daher schon frühzeitig die Initiative und bieten auch Sie Familien eine sportliche Begegnungsmöglichkeit! Im Idealfall profitiert Ihr Verein dann nicht nur von den erwähnten Fördermitteln, sondern kann auch neue Mitglieder für sich gewinnen.
Bei bestehendem Interesse oder Fragen zu dem FiB-Projekt generell oder der fußballerischen Ausrichtung im Speziellen wenden Sie sich gerne an folgende Kontaktdaten:
• Landessportverband SH, Projektteam "Familien in Bewegung", 0431 6486 143, fib(at)lsv-sh.de
• SHFV, Referent für allg. Freizeit- und Breitenfußballprojekte, Fabian Thiesen, 0431 64 86 225, f.thiesen(at)shfv-kiel.de
Bleiben Sie gesund!
Mit sportlichem Gruß

Ingo Hartwig   Fabian Thiesen
Vorsitzender Ausschuss   Abteilungsleiter Spielbetrieb SHFV
Freizeit- und Breitenfußball    


Schleswig-Holsteinischer Fußballverband e.V.
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel

Flyer   Förderungs-Antrags-Formular

 

per Mail 9. September 2020

Formblatt zur Erfassung der Hygienebeauftragte

Jeder Verein hat gemäß SHFV-Präsidiumsbeschluss (zu §4 Punkt 6 SpO) vom 04.09. pro Spiel/Mannschaft eine Person als Ansprechpartner in Bezug auf die Einhaltung der Hygienevorschriften für die Spielserie 2020/2021 zu benennen, sodass im Vorwege Kontakt aufgenommen werden kann, um ggf. einige Absprachen zu treffen.

Anbei übersende ich euch nunmehr ein Formblatt, zwecks Erfassung der Hygieneansprechpartner der Mannschaften. ....

Die Vereine mögen diesen schnellstmöglich ausgefüllt an den/die Staffelleiter/in zurücksenden. Diese/r führt dann eine (Excel-)Liste mit allen Vereinsansprechpartnern der jeweiligen Staffel und versendet diese anschließend an alle Vereine/Mannschaften der Staffel.

Hierbei ist es wichtig, dass es ein Ansprechpartner im Umfeld der Mannschaft ist und nicht eine Person die mit dem Spielbetrieb der Junioren nichts zu tun hat.

Vielen Dank für Eure Mühe und beste Grüße aus Kiel

Henning Graw
Jugendkoordinator DFB-Mobil-Koordinator


Norddeutscher Fußball-Verband e.V.

Deutscher Fußball-Bund e.V.

per eMail: 19.August 2015

 

Kostenloses DFB-STEUERHANDBUCH 2015 ALS ONLINEVERSION

Der Deutsche Fußball-Bund hat die 10. Auflage des Steuerhandbuchs veröffentlicht – erstmals in rein erstmals in rein elektronischer Form. Die Online -Broschüre, herausgegeben von der DFB-Kommission für Steuern und Abgaben unter der Leitung von Herrn Prof. Gerhard Geckle, soll den Mitarbeitern und Ehrenamtlern in den Vereinen eine zuverlässige und kompetente Orientierung in allen steuerlichen Fragen ermöglichen.

Für Sie als Anwender in den Vereinen ist der Zugang zur Online-Fassung des DFB-Steuerhandbuchs:denkbar einfach:
Wer das Nachschlagewerk für seine Verbands- und Vereinsarbeit nutzen will, muss sich nur einmalig auf https://steuerhandbuch.dfb.de registrieren.


zuletzt aktualisiert am: Donnerstag, 06.10.2022 16:46

seit 25. Mai 2018
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