Dez 1990 
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Husum 18 / Jugend-Fußball |
Wir stellen vor: Jan Hennings (B-Jugend-Spieler)
Jan Hennings ist ein sehr sympathischer junger Fußballspieler, der bei uns in der B-Jugend spielt. Nach Aussagen seines Trainers Jürgen Gudat ist Jan Hennings ein sehr hoffnungsvolles Talent. Dieses kann man auch nur bestätigen, wenn man seinen bisherigen sportlichen Werdegang liest.
Jan Hennings wurde am 1. Oktober 1975 in Husum geboren und zog dann nach Witzwort. Dort fing er schon im Alter von fünf Jahren an, für den Fußballsport Feuer zu fangen. Mit seinen Freunden ging er bei Wind und Wetter auf den naheliegenden Sportplatz, um dort zu bolzen. Bei Regen zog man nach eigener Aussage dann eben Gummistiefel an. Um so richtig im Verein zu spielen, meldete sich Jan Hennings bei IF Tönning an und spielte dort sehr erfolgreich in der Jugendabteilung.
Dieses Talent blieb natürlich anderen Vereinen nicht verborgen, und so war es Jürgen Gudat, der sich mit dem Vater von Jan Hennings zusammensetzte, um einen Weg zu finden, Jan Hennings bei Husum 18 spielen zu lassen. Das Problem "Entfernung" wurde schnell in den Griff bekommen, und da auch Jan Hennings aus sportlichen Gründen sofort bereit war zu kommen, wurden Nägel mit Köpfen gemacht.
Bei uns spielt Jan Hennings nun schon zwei Jahre so erfolgreich, daß eine Einladung zur Kreisauswahl-Mannschaft nicht lange auf sich warten ließ. Dort gehört er zum festen Stamm und spielt im zentralen Mittelfeld. Bei einem Sichtungslehrgang mit der Kreisauswahl für die Landesauswahl passierte ihm nun etwas nicht so Schönes, denn Jan Hennings verletzte sich bei einem Preßschlag so stark, daß er mit Wadenbeinbruch ins Krankenhaus mußte. Dieses ist eine sehr langfristige und starke Verletzung gewesen, so daß Jan Hennings bis zum Oktober ausfiel. Dieses war vor allem für die B-Jugend unseres Vereins bitter, denn er konnte erst Ende Oktober wieder am Punktspielbetrieb teilnehmen.
Mittlerweile ist alles soweit ausgestanden, und es wird wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis Jan Hennings wieder in den erweiterten Kader der Landesauswahl berufen wird.
Sein bisher sportlich schönstes Erlebnis war ein sehr entscheidendes Meisterschaftsspiel gegen die Spielvereinigung IF/SV Tönning, welches man mit 3:0 gewann. Durch dieses Ergebnis konnte man seine Spitzenposition in der Meisterschaft untermauern, außerdem war es für Jan Hennings besonders reizvoll, da er in diesem Spiel auf all seine alten Mannschaftskollegen traf.
Lesen und schwimmen sind noch weitere Sportarten, mit denen Jan Hennings sich fit hält. Ihm gefällt es bei Husum 18 sehr gut, denn er hat zur Mannschaft und auch zum Trainer ein sehr gutes Verhältnis. Nach der Frage seines sportlichen Zieles bei Husum 18, kam eine klare Antwort: "Aufstieg!"
In diesem Sinne wünschen wir Jan Hennings und natürlich auch der B-Jugend viel Glück bei diesem gesteckten Ziel. |
Petra "Chrissy" Christiansen |
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Nov / Dez 1990 
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Husum 18 / Fußball regional / Medien |
Bredstedter TSV
Bezirks-Gericht: Punkte weg
(to) Per Beschluß wurden dem Bredstedter TSV durch das zuständige Bezirksgericht in der vergangenen Woche sechs Punkte aberkannt. Es handelt sich dabei um Punkte, die der BTSV in den Spielen gegen Husum 18, Schleswig IF und den TSV Süderbrarup erzielte. Die Spiele werden gemäß dem Beschluß mit jeweils 0:2 Punkten und 0:2 Toren gegen Bredstedt gewertet. Zusätzlich erhält der Verein eine Geldstrafe von 250 DM. Die Gründe für dieses drakonische Vorgehen bleiben zunächst im Dunkeln. Während der für den Bezirk II zuständige Mann im Spielausschuß Senioren des SHFV – Uwe Jacobsen – am Samstagabend nicht erreichbar war, äußerten sich die Verantwortlichen des betroffenen Vereins zurückhaltend. Während Trainer Richard Heylmann nur Spekulationen anstellte, stellte der Fußballobmann Wolfgang Kinsky klar, daß er nicht mit voreiligen Aussagen in ein schwebendes Verfahren eingreifen wolle. Zwar sei der Beschluß zunächst einmal in der Welt, über die Begründung des Verbandes wolle er sich aber bis auf weiteres nicht auslassen. Der Verein werde auf jeden Fall in dieser Woche Beschwerde gegen den Beschluß erheben. Tatsache ist jedoch, daß der Beschluß des Bezirksgerichts mit dem Wechsel des 20jährigen Stürmers Sven Bertermann von Göttingen 05 zum BTSV zusammenhängt. Bertermann – aus Bredstedt stammend – war dort bis März des Jahres als Vertragsamateur tätig und wechselte dann zu seinem alten Verein zurück. Sollte der Beschluß rechtskräftig werden, bedeutet dies für den BTSV den Verlust der Herbstmeisterschaft und einen großen Rückschritt nicht nur für die 1. Herrenmannschaft. Nordsport Aktuell wird „am Ball bleiben“ und über die weitere Entwicklung des Vorgangs berichten.
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NordSport Aktuell · 27.11.1990 |
Punktabzug für TSV Bredstedt?
BBREDSTEDT (jw) – Der Spitzenplatz des TSV Bredstedt in der Fußball-Bezirksklasse Süd ist in Gefahr. Dem Tabellenführer droht der Abzug von sechs Punkten, weil er in den Spielen gegen Husum 18, Schleswig IF und TSV Süderbrarup einen Akteur ohne Spielberechtigung eingesetzt haben soll.
Es geht um den Stürmer Sven Bertermann, der von Göttingen 05 nach Bredstedt gekommen war. Dem 20jährigen war von der Geschäftsstelle des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV) zu Saisonbeginn die Spielberechtigung offenbar irrtümlich erteilt worden. Laut Auskunft von Bezirks-Spielausschußobmann Uwe Jacobsen wurde diese Spielberechtigung vom SHFV am 27. September widerrufen.
Wie unsere Zeitung erfuhr, geschah dies auf Intervention von Göttingen 05. Der Amateuroberligist hatte den SHFV darauf aufmerksam gemacht, daß Bertermann die Freigabe verweigert worden war, so daß der Stürmer für Bredstedt erst am 1. November – nach Ablauf der Regelsperre – spielberechtigt gewesen wäre.
Nach dem Widerruf der Spielsperre durfte Bertermann daher in den drei Spielen zwischen 27. September und 1. November nicht eingesetzt werden, meint Obmann Uwe Jacobsen. So sah sich der Bezirks-Spielausschuß gezwungen, die fraglichen Begegnungen jeweils mit 0:2 Punkten und 0:2 Toren gegen den TSV Bredstedt zu werten.
Der Bezirksklassenklub hat gegen diese Entscheidung inzwischen Protest beim Bezirk II und gleichzeitig Beschwerde beim SHFV gegen den Entzug der Spielberechtigung eingelegt. Bredstedts Fußball-Obmann Wolfgang Kinsky hielt sich auf Anfrage bedeckt: „Nach unserer Auffassung sind beide Entscheidungen nicht rechtens. Mehr möchte ich nicht sagen, um nicht in ein schwebendes Verfahren einzugreifen.“
Wie unsere Recherchen ergaben, bestehen zwischen Bredstedt und dem SHFV offenbar Unstimmigkeiten darüber, wie der TSV über den Entzug der Spielberechtigung informiert worden ist. Mündlich oder schriftlich, mit Auflagen oder ohne? – diese Fragen sollen noch in dieser Woche bei der Behandlung des Bredstedter Einspruchs geklärt werden. Offen ist auch, wie der SHFV vor Saisonbeginn die Spielberechtigung für Bertermann trotz fehlender Freigabe durch Göttingen 05 erteilen konnte.
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Husumer Nachrichten · 05.12.1990 |
Neues im Fall Bredstedt/Bertermann
Rätsel um Brief vom Verband
BBREDSTEDT – Neue Erkenntnisse, aber auch neue Fragen gibt es im Fall Bertermann/TSV Bredstedt, über den wir am Mittwoch berichteten. Bredstedts Fußball-Obmann Wolfgang Kinsky hat erstmals die Beschwerden gegen den Schleswig-Holsteinischen Fußballverband (SHFV) und gegen den Bezirks-Spielausschuß erläutert. Zum einen protestiert der Spitzenreiter der Fußball-Bezirksklasse Süd gegen den Entzug der Spielberechtigung für seinen Stürmer Sven Bertermann, zum anderen gegen die Entscheidung des Bezirks, dem TSV Bredstedt sechs Punkte abzuziehen.
Der Fall ist kompliziert, fest steht nur eines: Sven Bertermann, der von Göttingen 05 nach Bredstedt gewechselt ist, hätte zu Saisonbeginn keine Spielerlaubnis bekommen dürfen. Der niedersächsische Amateur-Oberligist hatte dem 20jährigen Stürmer keine Freigabe erteilt und dies in dessen Spielerpaß entsprechend vermerkt.
Bertermann selbst wurde vor Saisonbeginn vom TSV Bredstedt nach Kiel zur SHFV-Geschäftsstelle geschickt, um dort mit dem entsprechenden Formular und unter Vorlage des Spielerpasses die Spielerlaubnis zu beantragen. Dabei wurde von einer SHFV-Mitarbeiterin die fehlende Freigabe übersehen. Bertermann bekam die Spielberechtigung. "Das war eindeutig ein Fehler der Geschäftsstelle", gibt Volker Marten, stellvertretender SHFV-Vorsitzender zu.
Göttingen meldete sich
Bis Ende September spielte Bertermann unangefochten, für alle Seiten schien die Sache in Ordnung. Bis Göttingen 05 Wind davon bekam, daß der "Ehemalige" schon für Bredstedt spielte. Der SHFV wurde aus Göttingen auf die fehlende Freigabe aufmerksam gemacht - und reagierte.
Wie? Eben darüber geben Volker Marten und Wolfgang Kinsky unterschiedliche Darstellungen. Kinsky: "Am Donnerstag, dem 27. September, wurde mir telefonisch durch eine gewisse Frau Kuhnke von der SHFV-Geschäftsstelle mitgeteilt, daß die Aufrechterhaltung der Spielberechtigung für Sven Bertermann davon abhängig gemacht werde, daß wir uns mit Göttingen über die Freigabe einigen." Am selben Tag noch, so Kinsky weiter, habe er bei Göttingen 05 die nachträgliche Freigabe für Sven Bertermann erwirkt.
Am Freitag, dem 28. September, habe sich die SHFV-Mitarbeiterin Kuhnke bei Kinsky nach dem Stand der Dinge erkundigt. "Ich habe ihr mitgeteilt, daß wir uns mit Göttingen geeinigt haben und daß dem SHFV noch ein entsprechendes Schreiben von Göttingen 05 zugehen werde." Daraufhin habe Frau Kuhnke ausdrücklich grünes Licht für den weiteren Einsatz von Sven Bertermann gegeben. Für Kinsky war die Sache damit erledigt.
"Neue Situation entstanden"
Für den stellvertretenden SHFV-Vorsitzenden Volker Marten liegt der Fall anders. Daran, daß Bertermann bis zum 27. September unberechtigt spielte, sei nichts mehr zu ändern. Danach aber sei eine neue Situation entstanden: "Der Fehler wurde korrigiert, indem Bertermanns Spielerlaubnis zurückgezogen wurde. Darüber ist der TSV Bredstedt zunächst telefonisch und dann auch, mit Datum vom 28. September, schriftlich informiert worden. Danach hätte Bertermann nicht mehr spielen dürfen, und Bredstedt wußte dies."
Von der Vereinbarung, die Kinsky mit der SHFV-Mitarbeiterin getroffen haben will, weiß Marten nicht, und inzwischen, so Kinsky, erinnert sich auch Frau Kuhnke nicht mehr daran. Gleichzeitig sagt der Bredstedter, daß das Schreiben, von dem Marten spricht, bei ihm nie eingegangen sei. Ich bin bereit, eine eidesstattliche Erklärung darüber abzugeben, daß ich einen solchen Brief vom SHFV nie erhalten habe." Kinsky erklärt, er habe sich allein auf die mündliche Absprache mit Frau Kuhnke verlassen.
Bei der SHFV-Geschäftsstelle direkt war darüber nichts zu
erfahren. Auf Anfrage hieß es: "Wir dürfen nichts sagen, wenden Sie sich bitte an Herrn Marten."
Marten verweist darauf, daß die besagte Absprache der SHFV-Satzung widersprochen hätte. Marten: "Wenn eine Freigabe nachträglich erfolgt, darf die Spielerlaubnis frühestens nach Eingang einer schriftlichen Bestätigung des abgebenden Vereins erteilt werden."
Das wäre im Fall Bertermann der 22. Oktober gewesen. Erst an diesem Tag erreichte ein Schreiben von Göttingen 05 mit der Freigabebestätigung den mit diesem Vorgang betrauten Verbandsspielausschuß-Beisitzer Helmut Eichner in Burg auf Fehmarn. Allerdings genügte dieser Brief aus Göttingen nicht den formalen Ansprüchen, die der SHFV an eine Freigabebestätigung
stellt: Dem Schreiben fehlten Vereinssiegel und Datum.
Aussage gegen Aussage
Damit war Faktum für den SHFV: Bertermann war vom 27. September bis zum 1. November (Ablauf der Regelsperre bei Nichtfreigabe) nicht spielberechtigt. Der Bezirksspielausschuß mußte danach dem TSV Bredstedt die in diesem Zeitraum mit Bertermann gewonnenen sechs Punkte abziehen.
Auf den SHFV kommt eine knifflige Entscheidung zu. Der TSV Bredstedt, betonte Kinsky, werde nicht zurückstecken. Eine Frage ist, ob der Brief, von dem Marten spricht, tatsächlich die SHFV-Geschäftsstelle verlassen hat. Zweitens ist zu klären, wie das Gespräch zwischen Kinsky und der SHFV-Mitarbeiterin Kuhnke tatsächlich verlaufen ist. In beiden Fällen steht Aussage gegen Aussage.
Jan Wrege
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Husumer Nachrichten · 07.12.1990 |
Bredstedter TSV
Beschwerde erhoben
(to) Gegen den Beschluß des Bezirksgerichts, mit dem dem BTSV die Punkte aus drei Spielen abgezogen werden sollen (Nordsport Aktuell berichtete), hat der Verein letzte Woche Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Fußballverband eingelegt. "Der schwarze Peter ist nun beim Verband", meinte BTSV-Trainer Heylmann nach dem Spiel gegen Kappeln am Samstag.
War letzte Woche noch unklar, aus welchem Grund die Entscheidung getroffen wurde und warum ausgerechnet die Spiele gegen Husum, SIF und Süderbrarup betroffen sind, scheint jetzt Klarheit in die Sache zu kommen: Beim Wechsel Sven Bertermanns von Göttingen 05 zum BTSV hatte der Spieler sich zwar abgemeldet und auch seinen Paß bekommen. Im Paß fehlte jedoch die Freigabe des alten Vereins. Der SHFV scheint dies übersehen zu haben und erteilte Bertermann die Spielberechtigung für den BTSV. Irgendwann aber erfuhr man beim Verband von den wahren Umständen, sperrte Bertermann und teilte dies dem Verein per Brief mit. Dieser Brief sei nicht angekommen, meinen nun die Bredstedter. Daher habe man Bertermann auch weiter spielen lassen.
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NordSport Aktuell · 12.12.1990 |
Bredstedt verliert Punkte
BREDSTEDT (sh:z) - Im "Fall Bertermann" (wir berichteten) hat der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV) jetzt seine Entscheidung getroffen. Der Protest des Bredstedter TSV gegen einen Punktabzug für drei Spiele, in denen der Stürmer Sven Bertermann regelwidrig eingesetzt worden war, ist abgewiesen worden. Dem bisherigen Tabellenführer der Fußball-Bezirksklasse Süd werden daher sechs Punkte abgezogen. Der SHFV begründet seine Entscheidung mit dem Fehlen einer gültigen Spieler-Erlaubnis. Bertermanns für die Zeit vom 28. September bis 31. Oktober 1990.
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Husumer Nachrichten · 29.12.1990 |
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Sven Bertermann, der ehemalige Göttinger |
Beschwerde zurückgewiesen
Seit Freitag ist es amtlich: Die Spiele des Bredstedter TSV gegen Husum 18 (29.09.90, 2:1), TSV Süderbrarup (13.10.90, 3:2) und SIF (27.10.90, 1:0) werden gemäß dem Beschluß des Spielausschusses des Bezirks II vom 25.11.90 mit jeweils 0:2 Punkten und 0:2 Toren gegen den BTSV und für die betroffenen Vereine gewertet. Eine dagegen gerichtete Beschwerde Bredstedts wurde jetzt rechtskräftig zurückgewiesen.
Die Umstände, die zu diesem Beschluß führten sind an dieser Stelle bisher nur sehr unvollständig wiedergegeben worden. Das lag hauptsächlich daran, daß die Betroffenen mit ihren Darstellungen sehr sparsam gewesen sind. Erst jetzt – nachdem quasi alle Karten auf dem Tisch sind – läßt sich der gesamte Vorgang rekonstruieren:
Im März 1990 überwarf sich der Ex-Bredstedter Sven Bertermann (Foto) mit seinem Verein, dem Amateuroberligisten 1. SC Göttingen 05, und kehrte zu seinem alten Verein zurück. Da es noch „finanzielle Unstimmigkeiten“ gab, erteilte Göttingen dem Spieler nicht die sofortige Freigabe, wodurch Sven Bertermann erst 3 Monate nach Ablauf der Saison 1989/90 – also zum 01.11.90 von seinem Verein für Pflicht- und ab dem 01.08.90 für Freundschaftsspiele eingesetzt werden durfte. Nun stand aber Ende Mai ein Freundschaftsspiel gegen den Hamburger SV an, und der BTSV wollte gerne mit Sven Bertermann antreten. Darum wandte man sich an den SHFV mit der Bitte um Erteilung einer Spielerlaubnis. Da es dafür aber der Freigabe des niedersächsischen FV bedurfte, wandte sich der SHFV dorthin. Am 03.06.90 ging in Kiel die Freigabe mit den obigen Daten ein. Nun unterlief dem SHFV jedoch ein Fehler, und man gab den Spielerpaß mit einer Berechtigung für Pflichtspiele ab 01.07. und für Freundschaftsspiele ab 07.06.90 an den BTSV aus, der den Spieler daraufhin bereits mit Beginn der Saison einsetzte.
Am 27.09. bemerkte man beim SHFV durch einen Anruf aus Göttingen den Irrtum und führte umgehend ein Telefongespräch mit dem Fußballobmann des BTSV – Wolfgang Kinsky. Über den Inhalt des Gesprächs besteht zwischen den Beteiligten Streit. Während der Verband behauptet – und dies mit der Durchschrift eines vom 28.09. datierten Schreibens an den Verein untermauert, dessen Zugang Kinsky bestreitet -, daß man Sven Bertermann ab sofort gesperrt habe, sagte Kinsky, Inhalt des Telefonats sei gewesen, daß der Verband das Fortbestehen der Spielberechtigung davon abhängig mache, daß man eine Freigabebescheinigung von Göttingen bekomme. Er habe sich daraufhin sofort mit Göttingen in Verbindung gesetzt und von dort die Zusage erhalten, daß man die Bescheinigung umgehend nach Kiel senden werde. Am selben Tage habe er sich dann erneut mit dem SHFV in Verbindung gesetzt, ihn über die Einigung in Kenntnis gesetzt und die Mitteilung bekommen – so Kinsky -, daß einem weiteren Einsatz Bertermanns nun nichts mehr im Wege stehe.
Tatsache ist, daß dem SHFV erst am 22.10. eine nicht der Form genügende schriftliche Bescheinigung (Vereinsstempel und Ausstellungsdatum fehlten, § 4 Nr. 4 SHFV-Melde- und Paßwesen) zuging. Da eine mündliche Freigabe nicht gültig ist und eine schriftliche keine rückwirkende Kraft entfaltet (vgl. § 4 Nr. 3 SHFV-Melde- und Paßwesen), konnte die Spielberechtigung frühestens am 22.10. wirksam werden. Eine später eingereichte, zwar formgültige und auf den 10.07. zurückdatierte Freigabe Göttingens ändere daran nichts. Der Verband ist nun der Auffassung, trotz eines anderslautenden Spielerpasses hätte eine Spielberechtigung Bertermanns für Pflichtspiele erst ab dem 01.11. und für Freundschaftsspiele ab dem 22.10.0ß bestanden (vgl. § 29 Nr. 2 SHFV-Spielordnung).
Am 24.10. forderte der Verband den Paß zurück und stellte einen neuen mit diesen Daten aus, der dem BTSV am 19.11. zuging. Dagegen hatte der Verein am 3.12. Beschwerde eingelegt, die aber am 18.12. vom SHFV mit der Begründung zurückgewiesen wurde, daß sie verfristet und zudem auch unbegründet sei. Der Spielausschuß des Bezirks II erließ dann auf der Grundlage der Entscheidung des Verbandes den Beschluß, der dem BTSV die Punkte und Tore abzog. Die dagegen eingelegte Beschwerde wurde nun ebenfalls zurückgewiesen. Damit hat der Verein nach den Worten des 1. Vorsitzenden des Bezirkes II – Volker Marten – jetzt nur noch zwei Möglichkeiten: Zunächst kann er die Entscheidungen des Bezirks und des SHFV gerichtlich nachprüfen lassen. Das Gericht überprüft dabei jedoch nur, ob die Verbände die bestehenden Normen richtig angewandt haben – die sogenannte Revision. Berufung, d.h. die erneute Sachverhaltsfeststellung, ist jedoch gegen Beschlüsse, wie sie hier getroffen wurden, nicht zugelassen. Es kommt daher auf die strittigen Telefonate nicht mehr an, da eine erneute Beweiserhebung nicht vorgesehen ist. Eine fehlerhafte Normanwendung ist aber wohl nicht gegeben, so daß die Beschlüsse aller Wahrscheinlichkeit nach bestätigt werden.
Der zweite Weg ist der des Gnadengesuchs. Dieser verspräche aber nur dann Erfolg, wenn die Entscheidungen eine unangemessene Härte für den Verein bedeuten würden. 6 Punkte Abzug stellen aber für eine Mannschaft, die derzeit 5 Punkte Vorsprung vor den Verfolgern hat, nicht unbedingt eine ausgesprochene Härte dar. Zudem muß sich die Vereinsführung des BTSV wohl die Nachlässigkeit und die verspätete Zusendung der Bescheinigung durch Göttingen 05 zurechnen lassen. Was auch immer Inhalt der umstrittenen Telefonate gewesen ist – bei der Bedeutung, die man auf Bredstedter Seite diesem Vorgang zugemessen hat, hätte man sich um schnellstmögliche Erledigung bemühen müssen. „Blauäugigkeit“ – wie Marten es bezeichnete, kann dieses Versäumnis nicht entschuldigen. Und so wird es wohl bei den Beschlüssen und ihren Folgen bleiben. Folgen, die für den BTSV zwar schmerzhaft seind, aber nicht den Weltuntergang bedeuten und zudem den Kampf an der Tabellenspitze der Bezirksklasse Süd II wieder sehr, sehr interessant machen.
Thomas Ostermeyer
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NordSport Aktuell · 31.12.1990 |
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Dez 1990

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Fußball / Historisches |
Mit der Dampf-Lok zum Spiel nach Lübeck
Vor 45 Jahren entstanden Vereine / Moralische Bedenken gegen Toto
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Anmerkungen von
DSB-Präsident Hans Hansen |
Die Sportgeschichte der Jahrzehnte nach dem Ende des Krieges wird wieder wach, wenn man sich in Anbetracht der Gründung von Vereinen in den neuen fünf Bundesländern an die Zeit vor 45 Jahren zurückversetzt, als die Militärregierung ihr Verbot zur Gründung von Vereinen Iockerte und die ersten Vereine, Landes-, Bezirks- oder Kreisligen gegründet wurden.
Zwangsläufig fühIt man sich zurückversetzt in jene Zeit und erinnert an Erzählungen und Begebenheiten, die für damals typisch waren, zum Beispiel über den Husumer Schiedsrichter Hermann Bahnsen, einen der bekanntesten Pfeifenmänner der Nachkriegszeit. Besagter Sportfreund war Lokomotivführer bei der Bundesbahn. Als er eines Sonntags ein Spiel bei Phönix in Lübeck zu leiten hatte, war ihm die Reise von Husum nach Lübeck zu beschwerlich. Kurz entschlossen heizte er seine Dampf-Lok auf, regelte in gekonnter Manier den Schienenweg nach Lübeck und traf rechtzeitig zum Spiel ein, um nach dem Spiel auf diesem für Schiedsrichter ungewöhnlichen Weg nach Husum zurückzukehren.
Ob sich das wirklich so zugetragen hat, weiß der Chronist natürlich nicht hundertprozentig. Jedenfalls erzählte man sich diese hübsche Geschichte jahrzehntelang in Schiedsrichter-Kreisen.
Hermann Bahnsen war es auch, der dem Flensburger Auswahl-(und Ausnahme-)Torwart Karl Walter die einzige Verwarnung seiner Laufbahn verpaßte. Und das kam so: Beim 1:7 beim VfB Kiel waren die ersten drei Gegentore zumindest umstritten. Das veranlaßte den sonst so besonnenen Schlußmann zu der Bemerkung: ,,Hermann, du ,willst uns verpfeifenl" Prompt kam die Reaktion: ,,Karl, ich verwarne dich!" Das letzte Wort hatte Karl Walter:,,Hermann, wenn du mich verwarnst, mußt du ,Sie' zu mir sagen!"
Moralische Bedenken gegen das Glücksspiel hat es schon wenige Jahre nach dem Kriege gegeben. Sie waren zwar seiten. Doch Dr. Curt Wassmund, lange Jahre Fußball-Verbandsvorsitzender in Schleswig-Holstein, hatte sie, als dem Fußball-Verband noch die Toto-GmbH in Schleswig-Hoistein gehörte. Kurz entschlossen trennte sich der Fußball-Doktor von dieser Art des Geldverdienens für den Fußball, verkaufte die Gesellschaft an das Land Schleswig-Holstein und bekam dafür ,,etwas mehr als 1000 Mark". Seitdem wird der Sport in Schleswig-Holstein über den Landeshaushalt finanziell unterstützt.
Vitamintabletten hat es wenige Jahre nach dem Kriege auch gegeben. Standen sich da in einem Punktspiel in einer schleswig-holsteinischen Stadt zwei Lokalrivalen gegenüber. Der Außenseiter verabreichte seinen Spielern in der Umkleide-Kabine Tabletten. Da man Anabolika nicht kannte, dürfte es sich um solche Vitamintabletten gehandelt haben. Die Wirkung war jedenfalls überraschend: Der Außenseiter führte zur Pause deutlich gegen den Favoriten. Nach dem Wechsel hatten die Spieler jedoch ,,Blei in den Füßen" und verloren am Ende doch noch knapp. Womit zu beweisen ist, daß ,,Dopingversuche" im Fußball schon damals keinen Sinn gehabt hat.
Natürlich gab es lose Überlegungen über den Klassenerhalt in jenen Zeiten, in denen Spieler von hoher Qualität oft in kleineren Städten und Ortschaften tätig waren, weil der Zugang zu Brot und Fleisch dort unmittelbarer war als in den Großstädten, die damals im Fußball nicht immer die erste Geige spielten.
Sorgen hatten der ATSV Flensburg und Flensburg 08, um im Zuge der Neuordnung in der Landesliga zu verbleiben. Grund zur Sorge und zum Punktverlust hatte Flensburg 08, weil ein ehemaliger ATSV-Spieler an Punktspielen von 08 teilgenommen hatte, obwohl eine notwendige Erklärung des ATSV noch fehlte. Der ATSV wiederum mußte absteigen, wenn er das noch ausstehende Spiel gegen Flensburg 08 verlieren würde. Was tun? fragten sich die Verantwortlichen.
Sie sprachen - was damals wegen bestehender Rivalitäten selten war - miteinander. Die Erklärung des ATSV wurde gegeben. Die Sorgenfalten bei Flensburg 08 konnten sich glätten. Und der ATSV? Er hoffte auf das erforderliche Unentschieden.
Konsterniert und betroffen reagierten die ATSV-Anhänger, als Flensburg 08 im entscheidenden Spiel mit 1:0 in Führung ging. Zudem hielt 08-Torwart Nolte ,,wie ein Weltmeister". Der ATSV-Mittelstürmer Griszek schoß sogar ein ,,Wembley-Tor", dem der Schiedsrichter die Anerkennung versagte. Die Minuten verrannen, Pfosten und Latte verhinderten das 1:1. Nach 90 Minuten verließen die Verlierer als Absteiger den Platz. Die Verantwortlichen beider Vereine zogen von dannen, verliefen sich in alle Richtungen. Ein Unbehagen war allseits zu spüren.
Bis dann doch noch die Rettung kam. Beim 4:3 des ATSV über den VfR Laboe spielte ein Laboer ohne Spielberechtigung mit. Weil das Spiel gewonnen worden war, verzichtete man zunächst auf einen Protest. Dieser wurde allerdings jetzt eingelegt, so daß aus dem 4:3 ein 5:0 wurde. Das verbesserte wiederum das Torverhältnis so entscheidend, daß der Abstieg des ATSV vermieden werden konnte.
Allerdings galt schon damals das, was heute unverändert gilt: Dem eenen sien Uhl is dem andern sin Nachtigall. Leidtragender war ein weiterer Rivale: Schleswig 06 mußte damals absteigen! |
Husumer Nachrichten, 31.12.1990 |
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